AGB

REISE-AGB (RECHTSSICHERE VERSION)

Captain Weedy UG (haftungsbeschränkt)
Margaretenaue 2, 13127 Berlin


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Pauschalreiseverträge gemäß §§ 651a ff. BGB zwischen der Captain Weedy UG (haftungsbeschränkt) („Veranstalter“) und dem Reisenden („Kunde“).


2. Vertragsabschluss

Mit der Buchung bietet der Kunde verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an.
Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.

Der Kunde erhält:

  • Reisebestätigung

  • AGB

  • EU-Formblatt (gesetzlich verpflichtend!)


3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus:

  • der Reisebeschreibung

  • der Buchungsbestätigung

Änderungen sind nur zulässig, wenn:

  • sie unerheblich sind

  • den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern


4. Zahlung & Insolvenzabsicherung (KRITISCHER PFLICHTPUNKT)

Der Reisepreis ist wie folgt fällig:

  • 20 % Anzahlung nach Vertragsabschluss

  • Restzahlung 30 Tage vor Reisebeginn

WICHTIG:
Zahlungen dürfen nur verlangt werden, wenn ein gültiger Sicherungsschein vorliegt.

Insolvenzabsicherung

Die Captain Weedy UG stellt sicher, dass Kundengelder abgesichert sind durch:

  • einen Kundengeldabsicherer (Versicherung oder Bankbürgschaft)

  • Ausstellung eines Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB


5. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit zurücktreten.

Stornokosten:

  • bis 30 Tage: 20 %

  • 29–15 Tage: 50 %

  • ab 14 Tage: 90 %

Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


6. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann zurücktreten bei:

  • Nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl

  • höherer Gewalt

  • erheblichen externen Umständen (z. B. Einreiseverbote)

Folge:

  • vollständige Rückerstattung

  • keine Schadensersatzpflicht


7. Umbuchungen

Umbuchungen sind möglich, sofern verfügbar.
Kosten können anfallen.


8. Haftung

Die Haftung ist beschränkt auf das Dreifache des Reisepreises, außer bei:

  • Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit


9. Fremdleistungen

Für Leistungen, die eindeutig als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. Flüge), haftet der Veranstalter nicht als Reiseveranstalter.


10. Cannabis-Hinweis (extrem wichtig sauber formuliert)

Die Reisen enthalten optionale kulturelle Programmpunkte im Zusammenhang mit Cannabis ausschließlich in Ländern, in denen dies legal ist.

Es gilt:

  • Kein Verkauf / keine Vermittlung / keine Organisation von Erwerb

  • Kein Bestandteil der Pauschalreiseleistung

  • Konsum erfolgt ausschließlich eigenverantwortlich


11. Mitwirkungspflichten des Reisenden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • Mängel unverzüglich vor Ort zu melden

  • zur Schadensminderung beizutragen


12. Mängelansprüche

Ansprüche wegen Reisemängeln müssen geltend gemacht werden.

Frist:

  • innerhalb von 2 Jahren (gesetzlich angepasst)


13. Verjährung

Ansprüche verjähren nach 2 Jahren (§ 651j BGB)


14. Gerichtsstand & Recht

  • Deutsches Recht

  • Gerichtsstand Berlin (nur bei Unternehmern)


15. Salvatorische Klausel

Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die übrigen Regelungen.